Die Firmung
Die Firmung ist das Sakrament des Heiligen Geistes, welches die Taufe vollendet und stärkt. Sie verwurzelt tiefer in der Gotteskindschaft, sie vereint uns fester mit Christus und vermehrt die Gaben des Heiligen Geistes. Auch verbindet sie stärker mit der Kirche. Wir werden befähigt, „den Namen Christi tapfer zu bekennen und uns nie des Kreuzes zu schämen“ (Katechismus, Art. 1303). Taufe, Firmung und Eucharistie bilden eine innere Einheit; die orthodoxe Kirche hat den Brauch, alle 3 Sakramente in einer gottesdienstlichen Feier zu spenden. Dies ist in der westlichen Kirche „nur noch“ der Fall, bei der Erwachsenentaufe.
Ordentlicher und eigentlicher Spender der Firmung ist der Bischof, er kann aber andere Priester mit der gültigen Spendung der Firmung in seiner Diözese beauftragen.
So ist es möglich, in den kleineren Einheiten der Pfarrverbände selbst zu firmen.
Die Firmung verleiht der Seele des Getauften wie die Taufe oder die Priesterweihe einen „unauslöschlichen geistlichen Charakter“, daher kann man auch nur einmal getauft oder gefirmt werden. Die Firmung vollendet und bestärkt die Taufgnade.
In der Firmung wird die Seele des Getauften mit den Gaben des Heiligen Geistes (Weisheit, Einsicht, Rat, Erkenntnis, Frömmigkeit, Gottesfurcht, Stärke) bestärkt und erfüllt; der gefirmte Christ hat das Recht und die Pflicht, den Glauben zu leben und zu verkünden. Die Würde aus Taufe und Firmung sind die höchste „Ehre und Auszeichnung“, die ein Mensch, der Gottes Kind ist, empfangen kann. Die „heiligmachende Gnade“, also die Freundschaft mit Gott wird belebt, gestärkt und zum Wachstum geführt. Wer gefirmt ist, kann aus der Kraft seines eigenen Glaubens Ämter in der Kirche übernehmen, so z. B. das Patenamt bei einer Taufe oder einer Firmung. Das Engagement in der örtlichen Pfarrei steht Gefirmten ab dem 16. Lebensjahr in den Gremien des Pfarrgemeinderates offen. Die Firmung ist in Deutschland zu einer gültigen Eheschließung sehr empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich, da die Ehe nach Lehre der Kirche ein natürliches Recht des Menschen ist. Wer heiraten will, aber die Firmung noch nicht empfangen hat, kann darum gerne bitten.
Der reguläre Termin zur Firmung in unserem Pfarrverband ist der Samstag nach Christi Himmelfahrt. In der Pfarrkirche St. Johannes Walting wird die heilige Firmung
alle 2 Jahre gespendet. Die Firmvorbereitung beginnt im Dezember vor dem Firmtermin. Anmeldungen zur Firmung betreffen in dieser Regelung die Kinder der 6. und 7. Jahrgangstufe aller
Schularten. Der Empfang der Firmung ist freiwillig.